DieBauordnungverpflichtetzumEinbauvonBrandschutztürensowohlimprivaten,alsauchimgewerblichenBereich.ImBrandfall schließensichdieseTürenautomatischundsorgensodafür,dassRauchundFeuersichnichtsoschnellausbreitenkönnen.Sie ermöglichendamiteineschnelleundsichereFluchtausdemGebäudeundsindeinewichtigeVoraussetzungfürdenreibungslosen Ablauf von Löscharbeiten der Feuerwehr.
ENTSCHEIDEN SIE SICH FÜR QUALITÄT VOM FACHMANNIm Ernstfall sind gut funktionierende Brandschutztüren von entscheidender Bedeutung. Die Türen sollten daher unbedingt einer regelmäßigen Kontrolle unterzogen werden. Unser Fachpersonal übernimmt auf Ihren Wunsch auch die Überprüfung Ihrer Brandschutztüren. Stellen wir dabei Funktionsfehler fest, reparieren wir die defekten Teile sofort oder tauschen diese falls erforderlich auch gleich aus.Die Wartung durch bRand.ex stellt die einwandfreie Funktion sicher und wird den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgeführt. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gern weiter !
BranschutztürenmüssendenAnforderungderDIN4201-2entsprechen.Siemüssenz.B.selbstschließendsein,unddürfenniemalsmit GegenständenwieTürkeilenoffengehaltenwerden.DieTürenkönnenzudiesemZweckmitFeststellanlagenausgerüstetwerden,diez.B. mit einem Magneten offengehalten werden; im Brandfall löst eine Automatik die Magnetverbindung, so dass sich die Tür schließt. JenachEinsatzzweckmüssenBrandschutztüreneinevorgegebeneZeiteinemFeuerstandhaltenkönnen.DazuwirddieTüreiner sogenanntenFeuerwiderstandsklassezugeteilt,ausderdieDauerinMinutenentnommenwerdenkann,diedieTüreeinemFeuer widerstehen kann::
DanebenkönnenmancheBrandschutztürenauchdieAusbreitungvonRauchverhindern.GeeigneteBrandschutztürentrageninder BezeichnungdenZusatz„RS“(z.B.„TS60-RS“).FürdenSchutzvorkaltemundheißemRauchbiszu200°Csorgteineumlaufende DichtunganallenSeitendesTürrahmens.DieDichtungmusssicherstellen,dasssichderRauchbiszu10Minutennichtausbreiten kann.